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   OLG Frankfurt, 14.04.2009 - 2 UF 273/08   

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https://dejure.org/2009,32124
OLG Frankfurt, 14.04.2009 - 2 UF 273/08 (https://dejure.org/2009,32124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.2009 - 2 UF 273/08 (https://dejure.org/2009,32124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 2009 - 2 UF 273/08 (https://dejure.org/2009,32124)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1373 BGB
    Zugewinnausgleich: Bewertung eines Einzelhandelsunternehmens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines Einzelhandelsunternehmens ohne positiven Substanzwert i.R.e. Zugewinnausgleichs; Veräußerungsmöglichkeit eines von einem Exklusivvertrag abhängigen Unternehmens ohne selbstständigen Wert aufgrund einer jederzeit möglichen Kündigung; Abzug eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 2006
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2009 - 2 UF 273/08
    Denn der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ. 1995, 1060, 1061) folgend ist eine derartige Zuwendung der Schwiegermutter an den Kläger entsprechend ehebezogener Zuwendungen unter Ehegatten zu behandeln und nicht dem Zurechnungsvermögen des Schwiegerkindes zuzurechnen, da nach dem erkennbaren Willen der Zuwendenden die Leistung nicht zu einer den Empfänger einseitig begünstigenden und freidisponiblen Bereicherung führen sollte, sondern von dem Bestand der Ehegemeinschaft abhängig sein sollte.
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 101/89

    Verkündung des Urteils im Anschluß an Beweisaufnahme; Zustellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2009 - 2 UF 273/08
    Allein in dieser Höhe könnte danach nach dem Gutachten der Unternehmenswert Berücksichtigung finden, wenn auch fraglich ist, ob diese latente Steuerlast auch bei einem fortgeführten Unternehmen gerechtfertigt ist, dessen Veräußerung nicht im Raum steht und auch wegen des Zugewinns nicht erforderlich erscheint (vgl. Schröder-Bergschneider "Familienvermögensrecht" 2. Aufl. Rz.. 4.257; insoweit jedoch eindeutig BGH FamRZ 1991, 43, 45).
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